Rauchmelder

Unser Elektromeister ist „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676″

Für Baden-Württemberg gilt:

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
  • für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen

 

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung

Auf der Webseite der Landesregierung finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg.

(Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/aus-den-bundeslaendern/)

Wir sind geschulte und geprüfte Fachkraft, Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Planung, Einbau und Instandhaltung.

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