Unser Elektromeister ist „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676″
Für Baden-Württemberg gilt:
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
- für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
- für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung
Auf der Webseite der Landesregierung finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg.
(Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/aus-den-bundeslaendern/)
Wir sind geschulte und geprüfte Fachkraft, Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Planung, Einbau und Instandhaltung.